Burgtor, © Freizeitpark Ruhpolding

Parkordnung im Freizeitpark Ruhpolding

Informiere dich über die Parkordnung – für einen reibungslosen und sicheren Aufenthalt im Freizeitpark Ruhpolding

Parkordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher in unserem Freizeitpark

Herzlich Willkommen im Freizeitpark Ruhpolding

Während Ihres Aufenthalts beginnen einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die sonst auch übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.


1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.

Achten Sie bitte beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

Hunde dürfen nicht im Fahrzeug verbleiben.

2. Eintritt

Das Gelände des Freizeitpark Ruhpolding darf nur mit gültiger Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Eintrittskarte ist nur am Tag des Kaufes gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Zutritt zum Park verweigert und können vom Parkgelände verwiesen werden.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

a) Je Familie darf ein Hund mitgeführt werden, müssen aber an der kurzen Leine gehalten und fortwährend beaufsichtigt werden. Hunde die andauernd Bellen sind seitens der Parkbesucher nicht erwünscht und können vom Parkgelände verwiesen werden. Zu Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuern an anderen als dafür vorgesehenen Plätzen (Grillplätze).

c) Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.

d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.

e) Den Anordnungen des Parkpersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

f) Das mutwillige Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikabspielgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Lautsprecher, Hupen oder Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

g) Der Konsum von Cannabisprodukten ist auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet.

h) Das Fliegen von Drohnen ist im gesamten Parkgelände untersagt.

4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark

Die Einrichtungen im Freizeitpark Ruhpolding stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anweisungen des Bedienpersonals und unsere Hinweisschilder. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienpersonals missachten, so kann das Bedienpersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.

Bei stärkeren Winden oder Sturm ist eine Gefährdung nicht auszuschließen. Wir behalten uns gegebenenfalls vor, den Park ohne Anspruch auf Rückerstattung zu schließen.Eine Rückerstattung ist auch bei einem Wetterumbruch (Platzregen), Stromausfall oder technischem Defekt ausgeschlossen.

5. Benutzung der Spielplätze

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigten entstehen.

7. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere übernehmen wir auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.

8. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie bitte den Schaden umgehend bei unserem Personal, jedoch spätestens vor Verlassen des Parkgeländes. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parks erfolgt.

9. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen.

10. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke

Im Freizeitpark Ruhpolding werden Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke getätigt. Bitte meiden Sie die Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen, Mitarbeiter oder Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

11. Hausrecht

Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Freizeitpark.